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   BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62   

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BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62 (https://dejure.org/1962,283)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62 (https://dejure.org/1962,283)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1962 - AnwSt (B) 12/62 (https://dejure.org/1962,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsnatur der Richtlinien für die Ausübung des Anwaltsberufes - Verfassungsmäßigkeit der Aufstellung von Generalklauseln bei Disziplinarstrafen und ihnen gleichzustellenden ehrengerichtlichen Strafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 103
  • BGHSt 18, 77
  • NJW 1963, 167
  • MDR 1963, 46
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62
    Denn die Beantwortung dieser Frage ist selbstverständlich (vgl. BGHSt 17, 21, 27) [BGH 11.12.1961 - AnwSt B 6/61].
  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62
    Ebenso wie für die Disziplinarstrafen beschränkt sich die Wirkung des Art. 103 Abs. 2 GG auf das Verbot der Rückwirkung strafschärfender Gesetze (BGHSt 15, 227) sowie der Anwendung des Standesstrafrechts auf Taten, die der Täter vor der Zugehörigkeit zu der Standesgemeinschaft begangen hat.
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Diese stellen selbst keine ausreichende normative Grundlage für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit dar, sondern dienen als "eine wesentliche Erkenntnisquelle" dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Standes entspricht (EHG I, 132; II, 150 [156]; V, 241 [243]; VI, 157 [158]; IX, 121; BGHSt 18, 77 f.; BGHZ 34, 64 [71]).
  • BGH, 03.04.2008 - III ZR 78/07

    Höhe und Verzinsung der Rückenteignungsentschädigung

    Es gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Enteignungsrechts, dass bei der Festsetzung der Entschädigung nicht unberücksichtigt bleiben darf, wer für eine Verzögerung ihrer Auszahlung verantwortlich ist (Senatsurteile BGHZ 38, 103, 109; 40, 312, 316; 44, 52, 57).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90

    Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die

    Den Standesrichtlinien, die von der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO festzustellen sind, kam dabei nach der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 121, 132 ff) und des Senats (BGHSt 18, 77 f; 26, 131 ff) im wesentlichen die Funktion zu, als Hilfsmittel zu dienen, wenn die Generalklausel des § 43 BRAO anzuwenden und durch Auslegung zu konkretisieren war.
  • BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 7/77

    Anwaltliches Standesrecht

    Es ist allgemein anerkannt, daß diese Grundsätze nicht den Charakter von Rechtsnormen haben, sondern nur eine Sammlung von Erfahrungssätzen darstellen (BVerfGE 36, 213, 217 = NJW 1974, 232; BGHZ 34, 64, 71; 37, 396, 400; 49, 244, 248, 249; 64, 301, 309; BGHSt 18, 77).

    Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Auffassung der Standesgenossen, also der Rechtsanwälte, die für den Inhalt der in § 43 BRAO umrissenen allgemeinen Berufspflichten maßgebend ist (BGHSt 18, 77).

  • BVerfG, 28.11.1973 - 1 BvR 13/67

    Verfassungswidrigkeit des Verbots der Führung ordnungsgemäß im Ausland erworbener

    Die Richtlinien werden demgemäß in Rechtsprechung und Schrifttum nicht als Satzungsrecht und auch nicht als Gewohnheitsrecht beurteilt, sondern als "eine wesentliche Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Standes entspricht" (Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe der Rechtsanwaltschaft des Bundesgebietes und des Landes Berlin - EGH - Bd. 1 5.132; vgl. ferner EGH II, 150 [156]; IV, 243; V, 241 [243]; VI, 157 [158]; IX, 121;BGHSt 18, 77f.; BGHZ 34, 64 [71]; ferner Kalsbach, Bundesrechtsanwaltsordnung '1960, 5.162 f.; Schmitz, NJW 1963, 5.1284 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 137/69

    Ansprüche einer Vereinigung zum Schutz der Wirtschaft und Gewerbetreibenden gegen

    Denn die Richtlinien der Bundesrechtsanwaltskammer setzen keine Rechtsnormen; sie bilden lediglich eine Sammlung von Erfahrungssätzen (BGHZ 37, 396, 400 [BGH 16.07.1962 - AnwZ B 10/62] ; BGHSt 18, 77), die gegebenenfalls - trotz fehlender förmlicher Änderung - durch die Entwicklung überholt sein können (BGH vom 4. Januar 1968 - AnwZ(B) 10/67 Ehrenger.Entsch.

    Daraus ergibt sich, daß die Richtlinien zwar eine wichtige Erkenntnisquelle dafür sind, was nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Anwaltsstandes entspricht (BGHSt 18, 77, 78) [BGH 01.10.1962 - AnwSt B 12/62] .

  • BGH, 17.05.1976 - AnwSt (R) 8/75

    Beschäftigung eines Rechtsbeistands als Bürovorsteher in einer Anwaltskanzlei -

    Diese Generalklausel ist zulässig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BGHSt 18, 77; vgl. auch BGHSt 21, 206 und EGE XII, 68, 71).

    Im übrigen sind die gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO von der Bundesrechtsanwaltskammer aufgestellten Richtlinien für die Ausübung des Anwaltsberufs eine wichtige Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach der Auffassung angesehener und erfahrener Standesmitglieder der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte und der Würde des Anwaltstandes entspricht (BGHSt 18, 77, 78).

  • BGH, 05.12.1988 - NotZ 6/88

    Unzulässige Werbung eines Anwaltsnotars durch Übernahme eines Vorstandsamts

    Der Senat läßt offen, ob sie sich nach dem Gesetzeswortlaut in ihrer Rechtsnatur von den von der Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO "festgestellten" Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts unterscheiden (ebenso Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65, DNotZ 1966, 409, 413 f.; vgl. aber Seybold/Hornig a.a.O. § 78 Rdn. 10 bis 12), denen nach der Entscheidung BVerfGE 76, 171 (185 ff.) Rechtsnormqualität nicht zukommt (vgl. auch BGHSt 18, 77 f.) und die grundsätzlich auch nicht mehr als Hilfsmittel zur Konkretisierung der Generalklausel des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen.
  • BGH, 08.12.1975 - StB StR 2/75

    Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten aus dem Berufsverband - Ahndung eines

    Soweit diese Berufspflichten in § 22 nicht im einzelnen konkretisiert, vielmehr allgemein umschrieben sind, steht das der Wirksamkeit des § 22 StBerG a.F. nicht entgegen (vgl. BGHSt 18, 77 für § 43 BRAO und BGH, Urteil vom 28. Juni 1965 - Stb StR 2/65, angeführt bei Klöcker/Mittelsteiner/Gehre, Handbuch der Steuerberatung, Rechtspr. Gruppe 12 (1) Nr. 4).

    Dafür, was im einzelnen unter § 22 fällt und wie weit die Pflichten gehen, sind die Richtlinien für das berufsgerechte Verhalten der Steuerbevollmächtigten vom 30. März 1965 eine wichtige Erkenntnisquelle (vgl. BGHSt 18, 77).

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Die von der Verteidigung aufgegriffenen Bedenken im Schrifttum (Husmann NJW 1970, 1070 ff) dagegen, daß die Berufspflichten der Rechtsanwälte in der Generalklausel des § 43 BRAO umschrieben seien, werden von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 77; 21, 206; EGE XII 68, 71) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 186, 203 f) nicht geteilt.
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 10/67

    Bürogemeinschaft eines Rechtsanwalts mit Steuerberatersozietät

  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

  • BGH, 20.07.1987 - AnwSt (R) 2/87

    Aufnahme der Berufsbezeichnung eines Rechtsanwalts in das Fernsprechverzeichnis

  • BGH, 13.05.1985 - AnwSt (R) 1/85

    Werbewirksame Symbole - Anwaltliche Berufs- und Standespflichten -

  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

  • BGH, 20.11.1978 - StbSt (R) 1/78

    Berufsbeschränkung für Steuerbevollmächtigte - Voraussetzung für das Eingehen

  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 154/85

    Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 163/82

    Treuhänderische Verwahrung eines Geldbetrages durch einen Rechtsanwalt -

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 7/73

    Haftpflichtversicherung der Notare

  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 10/74

    Unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts

  • BGH, 21.01.1974 - PatAnwSt (R) 3/73

    Briefkopf des Patentanwalts

  • BGH, 20.03.1972 - AnwSt (R) 9/69

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 06.12.1983 - BReg. 1 Z 91/82

    Zur Beurkundung des Treuhandvertrags beim Bauherrenmodell

  • BGH, 16.01.1978 - PatAnwZ 3/76

    Rechtskontrolle bei Standesrichtlinien

  • BGH, 23.10.1980 - StbSt (R) 2/80

    Berufswidrige Werbung durch einen Steuerberater - Herausgabe eines

  • BGH, 08.12.1975 - StbSt (R) 3/75

    Gepräge einer geschäftsführenden Tätigkeit als Korrespondentreeder -

  • BGH, 06.12.1965 - AnwSt (R) 2/65

    Rechtsmittel

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